Humanitas
Kranken- und Fach­kranken­pflege GmbH
 




Behand­lungs­­pflege

Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigen und übernimmt dann in den meisten Fällen die Kosten.


Überdies kann unter be­stimmten Vor­aus­setz­ungen nach einem Kranken­haus­aufent­halt die sog. Kranken­haus­vermeidungs­pflege für die Dauer von bis zu 28 Tagen verordnet werden. Die Genehmigung für die Verordnung wird hierfür von der Krankenkasse erteilt.


Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:


  • Kontrolle der Vitalwerte
  • Injektionen
  • Medikamentenüberwachung
  • Wundversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Stoma-Versorgung
  • Katheterversorgung
  • weitere Pflegeleistungen 
  • PEG Versorgung
  • Portversorgung
  • Blutzuckerkontrolle, Insulininjektionen