Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten im Rahmen der beantragten Sachleistungen bis zum jeweilig bewilligten Pflegegrad.
Darüber hinaus anfallende Kosten müssen vom Kunden selbst getragen werden, bzw bei Anspruch auch vom Sozialamt.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstantragsstellung bzw bei einem Höherstufungsantrag behilflich und sind auf Wunsch auch bei den Begutachtungen durch den MDK dabei.